E-Rezept und Kommunikation über ‚Arzt-direkt‘ ab Januar 2024

Ab 01. Januar 2024 werden Kassenrezepte verpflichtend als e-Rezepte ausgestellt. Hierfür benötigen Sie nur Ihre Krankenversicherungskarte mit der in der Apotheke das e-Rezept vom Server der Krankenkassen abgerufen werden kann. Wir benötigen hierfür einmal im Quartal Ihre Krankenkassenkarte, weitere Rezepte im Quartal können telefonisch vorab bestellt werden. Bitte bestellen Sie Wiederholungs-Rezepte rechtzeitig vor, da aus organisatorischen Gründen, die elektronische Freigabe der Rezepte bis zu 24 h betragen kann. Alle anderen Rezepte werden weiterhin regulär ausgedruckt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit sich zukünftig mit unserer Praxis datenschutzkonform für Kommunikation, Rezepte oder online-Terminbuchung über die App ‚Arzt-direkt‘ zu verbinden. Hierfür müssen Sie die App herunterladen und können sich dann beim nächsten Praxisbesuch über einen PIN mit uns verbinden. Sprechen Sie uns gerne dazu an!

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